Betreuung von Herzschrittmacher-Patienten

Nach der Implantation eines Herzschrittmachers ist eine regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Systems durch den Facharzt für Kardiologie erforderlich.

Die Kontrolle erfolgt üblicherweise im Intervall von 6 Monaten. Hierbei wird der Zustand der Batterie, und die Funktionsfähigkeit bezüglich der Wahrnehmung der eigenen Herztätigkeit und die sogenannte Reizschwelle der einzelnen Elektroden gemessen.

Eine regelmäßige Funktionskontrolle des Herzschrittmachers ist erforderlich, um beginnende Funktionseinschränkungen frühzeitig vor dem Auftreten von (möglicherweise gefährlichen) Störungen zu erkennen und zu beheben.

Die Herzschrittmacherkontrolle ist völlig schmerzlos und erfolgt drahtlos mit einem speziellem Programmiergerät.

Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Herzschrittmacherausweis zu der Untersuchung mit, damit die Überprüfung eingetragen werden kann.
(Der Herzschrittmacherausweis sollte grundsätzlich mitgeführt werden, z. B. zusammen mit dem Personalausweis und einem Medikamentenplan)